Besonders in wirtschaftlich volatilen Zeiten könne bei einem Konzern iSv § 15 AktG bzw § 115 GmbHG der Umstand eintreten, dass der Konzernabschluss ein negatives Konzernergebnis ausweise, die Konzernobergesellschaft jedoch über einen ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn verfüge. Dürfe das dazu berufene Organ der Konzernobergesellschaft in diesem Fall die Ausschüttung einer Dividende/eines Gewinnes an ihre Aktionäre/Gesellschafter beschließen oder bestehe ein Ausschüttungsverbot? Für die Beurteilung dieser Rechtsfrage werde in einem ersten Schritt der Konzern aus einer gesellschaftsrechtlichen Betrachtungsweise und in einem zweiten Schritt aus Sicht der Konzernrechnungslegung analysiert. Untersuchungsobjekt bilde die GmbH als Konzernobergesellschaft. In einem weiteren Abschnitt werde untersucht, ob die Gesellschafter in dem eingangs geschilderten Fall eine Ausschüttung aufgrund der sie treffenden Treuepflicht beschließen dürfen.

