Um zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen zu setzen, sei kürzlich mit dem BGBl I 2025/79 der ursprünglich mit dem ÖkoStRefG 2022 eingeführte Investitionsfreibetrag befristet erhöht worden. Die Erhöhung wirke für Investitionen, die auf den Zeitraum nach dem 31. 10. 2025 und vor dem 1. 1. 2027 entfallen. Dabei komme nunmehr ein Investitionsfreibetrag in Höhe von 20 % (statt 10 %) bzw 22 % (statt 15 % bei ökologischen Wirtschaftsgütern) zur Anwendung. Der Beitrag behandelt neben einem Überblick über die Neuregelung insb auch deren Zusammenspiel mit Umgründungen.

