Das diesjährige AbgÄG 2025 enthalte zwar aus ertragsteuerlicher Sicht keine größeren Steuerreformmaßnahmen, sehe aber einige praxisrelevante technische Änderungen im Bereich der Kapitalvermögensbesteuerung, der Versicherungen und der Stiftungsbesteuerung vor. Zudem sei in einem eigenen Gesetzespaket eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages als Konjunkturfördermaßnahme beschlossen worden. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über diese ausgewählten Maßnahmen.

