Der KStR-Wartungserlass 2021 beinhalte eine Reihe von Neuerungen für die Konzern- und Unternehmensbesteuerung. Bei der Berücksichtigung der jüngsten legistischen Änderungen lag der Schwerpunkt auf der mit dem COVID-19-StMG umgesetzten Zinsschranke; damit fanden nunmehr − ergänzend zu den ebenfalls im Wartungserlass berücksichtigten Sondervorschriften für hybride Gestaltungen − die aufgrund der ATAD umgesetzten Regelungen auch vollständig Eingang in die KStR. Aber auch darüber hinaus enthalte der Wartungserlass zahlreiche für die Praxis relevante Neuerungen, insb iZm der Gruppenbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung, dem Verlustrücktrag für Körperschaften sowie den sog "Luxusimmobilien". Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.