EStG 1988: § 30 Abs 1 (§ 32 Abs 2)
VwGH 3. 2. 2022, Ra 2020/15/0036
Der VwGH hat bereits im Erk vom 24. 9. 2014, 2012/13/0021, VwSlg 8945/F, zu Recht erkannt, dass durch die mit AbgÄG 2012, BGBl I 2012/112, eingeführte (klarstellende) Regelung des § 32 Abs 2 EStG 1988 — unabhängig von dem in der Inkrafttretensbestimmung des § 124b Z 235 EStG normierten Zeitpunkt — keine Änderung in der ertragsteuerlichen Beurteilung der Veräußerung der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft iSd Durchgriffsprinzips eingetreten ist.