Das AbgÄG 2022 habe zahlreiche materiell- und verfahrensrechtliche Neuerungen gebracht. Zu den verfahrensrechtlichen Änderungen zählen die Einführung eines Neuerungsverbots nach der mündlichen Verhandlung und die Schaffung einer allgemeinen "Verfahrensförderungspflicht" für das BFG-Verfahren, deren Missachtung damit sanktioniert ist, dass das Gericht Beweisanträge ablehnen kann. Aufgrund der zu erwartenden Bedeutung für die Praxis sollen im Folgenden die Ausgestaltungen des Neuerungsverbots sowie der Verfahrensförderungspflicht dargestellt und mögliche Zweifelsfragen aufgezeigt und gelöst werden.