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Forschungs(frei)semester im Ausland (Taucher, SWI 10/2022, S. 501)

Artikelrundschau Oktober 2022 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/667ÖStZ 2022, 680 Heft 23 v. 13.12.2022

Nach siebenjähriger ununterbrochener Tätigkeit an der Hochschule haben Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nach dem Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Universität Anspruch auf eine Beurlaubung von bis zu sechs Monaten zu Lehr- oder Forschungszwecken. Da Universitäten Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, blieben Gehälter, die während eines solchen Semesters oder Studienurlaubs (tw) weitergezahlt werden, aufgrund der österr Doppelbesteuerungspolitik in Ö steuerpflichtig. Taucher analysiert, ob das immer so ist.

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