Die unterschiedliche Zuordnung der Einkünfte steuerlich transparenter Körperschaften zwischen den Vertragsstaaten bereite seit langem Probleme bei der Anwendung von DBA. Während die OECD in ihrem "partnership report" Einkünfte grundsätzlich nach dem Steuerrecht des Ansässigkeitsstaates zuordne, konzentriere sich der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung auf die Zurechnung von Einkünften nach dem Steuerrecht des Quellenstaates. Lang analysiert und kritisiert die aktuelle Rsp des österr Verwaltungsgerichtshofs.