In Umsetzung der RL 2019/1937/EU zum Schutz von Whistleblowern sehe der Entwurf zum geplanten HinweisgeberInnenschutzgesetz neben der Verpflichtung zur Einrichtung von Meldestellen auch jene zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit eingelangten Hinweisen vor. Während die geplanten Regelungen etliche - insb arbeits- sowie datenschutzrechtliche - Fragen aufwerfen, sei auch das Verhältnis des neuen Hinweisgeberschutzes zu allfällig eingerichteten Compliance-Management-Systemen zu klären.