Der Ministerialentwurf zum HinweisgeberInnenschutzgesetz zur Umsetzung der Whistleblowing-RL verpflichte Unternehmen ab 50 ArbeitnehmerInnen, eine interne Stelle zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze definierter Rechtsgebiete (primär des öffentlichen Rechts) einzurichten. Es bleibe die Frage offen, ob die Umsetzung einen Betriebsvereinbarungstatbestand darstelle und möglicherweise ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw der ArbeitnehmerInnen auslöse. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass ein Hinweisgebersystem, das nicht über die Vorgaben des HinweisgeberInnenschutzgesetzes hinausgehe, aus systematischen Gründen mitbestimmungsfrei sei.