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Anlagevermögen, Teilwertabschreibung, Eigentumswohnungen

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2022/649ÖStZ 2022, 660 Heft 22 v. 6.12.2022

EStG 1988: § 6 Z 1 und Z 2 lit a

VwGH 3. 2. 2022, Ra 2020/15/0118

Beim Teilwert iSd § 6 Z 1 und Z 2 lit a EStG 1988 handelt es sich um einen objektiven Wert, bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind. Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes (gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr) nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen (vgl zB VwGH 20. 12. 2016, Ra 2014/15/0035, mwN).

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