Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte mit Erk v 31. 3. 2022, RV/7104573/2020, die Zulässigkeit der Bildung einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG zwischen österr Schwestergesellschaften mit einer dt Muttergesellschaft ohne österr Zweigniederlassung zu beurteilen. Im Rahmen seiner Entscheidung hat sich das BFG dabei insb mit der Frage auseinandergesetzt, ob das in § 9 Abs 3 KStG statuierte Gruppenträger-Erfordernis einer österr Zweigniederlassung für ausländische EU/EWR-Körperschaften unionsrechtskonform sei.