Privatstiftungen seien regelmäßig sehr stark in das System Familie eingebunden. Es verwundere daher nicht, dass es zwischen Privatstiftungs- und Eherecht zahlreiche Schnittstellen gebe. Viele von diesen seien nach wie vor nicht abschließend gelöst. Die Schnittstellen betreffen vor allem die Themenkreise nacheheliche Vermögensaufteilung und Unterhalt. Während zu letzterem die Praxis auf einige OGH-Entscheidungen zurückgreifen könne, sei dies für die nacheheliche Vermögensaufteilung erst seit der OGH-E zu 1 Ob 14/21x der Fall. Die Autorin will im Beitrag einen Überblick über dieses Themengebiet, vor allem aus der Sicht der Praxis, geben.