Das BFG hatte zu entscheiden, ob eine Vereinbarung zwischen einem Verein und ihren Mitgliedern, auf Basis dessen gegen Leistung von Mitgliedsbeiträgen die Kosten von Tierarztrechnungen übernommen werden, der Versicherungssteuer unterliegt. Das BFG habe dies bejaht und ausgeführt, dass jede Vereinbarung zwischen mehreren Personen oder Personenvereinigungen, Verluste oder Schäden gemeinsam zu tragen, die den Gegenstand einer Versicherung bilden können, der Versicherungssteuer unterliegt.