Nachträge, die eine Verlängerung der Dauer von Bestandverträgen regeln, kämen täglich vor. Bisher nicht ausjudiziert war die Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein gebührenrechtlich ursprünglich auf unbestimmte Dauer abgeschlossener Bestandvertrag ohne Änderung der Kündigungsbestimmungen verlängert werde. Eine jüngst ergangene Entscheidung des BFG verneine die Gebührenpflicht.