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Verlängerung eines gebührenrechtlich auf unbestimmte Dauer, zivilrechtlich aber befristet abgeschlossenen Bestandvertrags (G. Moser, SWK 26/2022, S. 1041)

Artikelrundschau September 2022 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/623ÖStZ 2022, 626 Heft 21 v. 29.11.2022

Nachträge, die eine Verlängerung der Dauer von Bestandverträgen regeln, kämen täglich vor. Bisher nicht ausjudiziert war die Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein gebührenrechtlich ursprünglich auf unbestimmte Dauer abgeschlossener Bestandvertrag ohne Änderung der Kündigungsbestimmungen verlängert werde. Eine jüngst ergangene Entscheidung des BFG verneine die Gebührenpflicht.

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