Mit dem Unionszollkodex (UZK) seien Vorschriften betreffend Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen zollrechtliche Vorschriften erlassen worden. Die dazu ergangenen nationalen Bestimmungen seien von Beginn an auf vehementen Widerstand der österr Wirtschaft gestoßen. Insb die Vorschreibung von Sanktionen wegen Arbeitsfehlern werde als unverhältnismäßig erachtet. Im Streitfall hatte des BFG zu prüfen, ob die konkreten fehlerhaften Angaben in Zollanmeldungen jeweils die Verhängung von Sanktionen rechtfertigen.