Die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung der Normverbrauchsabgabe bei Verkauf eines Fahrzeuges ins Ausland hätten aufgrund der Rsp mehrmals Änderungen erfahren. Das BFG hatte zu klären, ob die Vergütung in einem Fall zusteht, obwohl die Person, die das Fahrzeug ins Ausland liefert, nicht Zulassungsbesitzer ist.