Eine DBA-Entlastung bei Vergütungen an ausländische Arbeitskräftegesteller ohne inländische Betriebsstätte setze voraus, dass die Besteuerung des in der Gestellungsvergütung enthaltenen Lohnanteils sichergestellt ist, weil die Leiharbeitskräfte aufgrund eines anwendbaren DBA grundsätzlich in Ö besteuert werden dürften. Der bisherigen Vorgehensweise der Finanzverwaltung habe der VwGH eine Absage erteilt. Aus diesem Grunde sei das System der abkommensrechtlichen Entlastung von der Abzugsteuer im Verordnungsweg neugestaltet worden. Die Autorinnen geben einen Überblick über die neue Rechtslage.