Im Erkenntnis vom 8. 3. 2022, RV/7102553/2021, hat sich das BFG - soweit ersichtlich - erstmals mit der Bindungswirkung eines Auskunftsbescheids auseinandergesetzt. Im Zentrum stand dabei die Frage, inwiefern sich eine veränderte (mangelnde) Bedeutung bestimmter Sachverhaltselemente auf die Bindungswirkung auswirke.