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Erste Bestandsprobe eines Auskunftsbescheids vor dem BFG. Das BFG-Erkenntnis vom 8. 3. 2022, RV/7102553/2021 (Kerschner, AVR 4/2022, S. 162)

Artikelrundschau August 2022 - Teil 2(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-TajalliÖStZ 2022/587ÖStZ 2022, 603 Heft 20 v. 15.11.2022

Im Erkenntnis vom 8. 3. 2022, RV/7102553/2021, hat sich das BFG - soweit ersichtlich - erstmals mit der Bindungswirkung eines Auskunftsbescheids auseinandergesetzt. Im Zentrum stand dabei die Frage, inwiefern sich eine veränderte (mangelnde) Bedeutung bestimmter Sachverhaltselemente auf die Bindungswirkung auswirke.

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