Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) wurde die verfahrensrechtliche Grundlage für die Teilnahme der österr Finanzverwaltung an Programmen zur multilateralen Risikobewertung geschaffen. Auf nationaler Ebene erfolgte hiermit eine konsistente Umsetzung der seit dem Jahr 2018 bestehenden Initiativen auf internationaler Ebene. Der Beitrag zielt darauf ab, die vorgenommene gesetzliche Implementierung zu erläutern sowie etwaige wichtige Voraussetzungen aufzuzeigen.