Mit dem AbgÄG 2022 (BGBl I 2022/108, kundgemacht am 19. 7. 2022) wurden neben zahlreichen materiellrechtlichen Änderungen auch solche der Bundesabgabenordnung (BAO) und des Bundesfinanzgerichtsgesetzes (BFGG) vorgenommen. Im Beitrag werden jene verfahrens- und organisationsrechtlichen Änderungen hervorgehoben, die eine besondere praktische Bedeutung für den BFG-Alltag erwarten lassen.