Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I - ÖkoStRefG 2022 Teil I) beinhaltet lediglich eine umsatzsteuerliche Änderung. Diese hat allerdings größere Bedeutung, da der Vorsteuerberichtigungszeitraum bei Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen von 20 auf 10 Jahre verkürzt wird.