Am 22. Februar 2022 hat die OECD einen zweiteiligen OECD-Begutachtungsentwurf vorgestellt, der einerseits einen neuen Transparenzstandard für Krypto-Vermögenswerte einführt und andererseits wesentliche Änderungen am Gemeinsamen Meldestandard (GMS; englisch: Common Reporting Standard, CRS) vornimmt. Dieser Beitrag wird aufgrund seiner Länge in zwei Teile aufgeteilt. Der erste Teil behandelt die Hintergründe der Anpassungen am GMS und bietet einen Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen. Insb wird darin auf die Ausweitung der Meldepflichten auf E-Geld und ähnliche Produkte eingegangen sowie die Beseitigung von möglichen Überschneidungen mit dem neuen Transparenzstandard für Krypto-Vermögenswerte angesprochen. Im zweiten Teil des Beitrages, welcher in der nächsten ÖStZ-Ausgabe erscheint, wird auf die restlichen vorgeschlagenen Änderungen am GMS näher eingegangen sowie ein Resümee über sämtliche Änderungen gegeben.