In seinem Urteil vom 18. 5. 2021, I R 4/17 V, habe der dt Bundesfinanzgerichtshof (BFH) grundlegende Aussagen zu der richtigen Wahl der Verrechnungspreismethode bei Finanzierungen getroffen, die nicht nur für Finanzierungen, sondern allgemein für alle Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen Bedeutung haben.