In D habe vor Kurzem ein BFH-Urteil zur Entstrickungsbesteuerung bei personallosen Betriebsstätten aufgrund einer geänderten Zuordnung der Wirtschaftsgüter auf Basis des sog "Authorized OECD Approach" (AOA) für Aufsehen gesorgt. Demnach könnte eine Änderung der Zuordnung allein nach den ausgeübten Personalfunktionen keine Entstrickung nach allgemeinen dt Gewinnermittlungsvorschriften auslösen. Der Beitrag fasst die Hintergründe der Entscheidung zusammen und überträgt die zugrundeliegende Problematik auf die österr Betriebsstättenpraxis, insb vor dem Hintergrund der neuen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021).