Um mit dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz keine "zahnlose" Regelung zu schaffen und auch den Vorgaben der DAC 7-Richtlinie zu entsprechen, seien bei der Gestaltung des DPMG wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen erarbeitet worden. Da vom Regelungsbereich des Gesetzes verschiedene Stakeholder betroffen sein könnten, denen verschiedene Pflichten auferlegt würden, lohne ein Blick auf die Sanktionen, welche bei Verstößen gegen die jeweiligen Pflichten schlagend werden könnten. Außerdem fänden sich Besonderheiten betreffend der Strafen und des Strafverfahrens, die teilweise durchaus einen Blick wert seien und vielleicht eine Lösung schon länger bestehender Gestaltungsherausforderungen im Zusammenhang mit Registrierungs- und Meldeverpflichtungen bieten würden.