Der Beitrag stellt die ab 1. 1. 2023 anwendbaren Sorgfaltspflichten nach dem DPMG den bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten nach dem UStG 1994 gegenüber und legt dar, ob eine Vereinheitlichung beider Rechtsakte für Zwecke der Vereinfachung für betroffene Plattformbetreiber möglich und praktikabel wäre.