Das Herzstück des DPMG seien die Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber. Damit die relevanten Informationen an das Finanzamt Ö überhaupt übermittelt werden könnten, müssten sie im Vorhinein ua erhoben und auf ihre Richtigkeit überprüft worden sein. Aufgrund dessen enthalte das DMPG in seinem 5. Abschnitt umfassende Sorgfaltspflichten.