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Rekordjahr 2022: Auf die Ökosoziale Steuerreform folgt die Abschaffung der kalten Progression (G. Mayr, RdW 2022/422, S. 515)

Artikelrundschau August 2022 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-TajalliÖStZ 2022/543ÖStZ 2022, 562 Heft 19 v. 18.10.2022

Das Jahr 2022 sprenge alle Steuer-Rekorde: Anfang des Jahres wurde mit der Ökosozialen Steuerreform "die größte Steuerentlastung in der 2. Republik" beschlossen, die in den Jahren bis 2025 zu einer (Netto-)Gesamtentlastung von rund 18 Mrd € führe. Soeben im Juli sei mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 ein weiteres großes Gesetzespaket parlamentarisch beschlossen worden, das sich va auf die Lösung aufgetretener steuerrechtlicher Fragestellungen sowie auf die Umsetzung von EU-Richtlinien konzentriere. Und im Rahmen der Anti-Teuerungspakete solle nunmehr die "kalte Progression" abgeschafft werden. Bezogen auf die Veranlagungsjahre 2023 bis 2026 betrage die Gesamtentlastung durch die Abschaffung der kalten Progression voraussichtlich über 20 Mrd €.

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