Scheingeschäfte und Scheinhandlungen bezweckten oft die Täuschung von Behörden, insb der Abgabenbehörden. Die Autorin beschäftigt sich mit dem Begriff des Scheingeschäfts, seiner Abgrenzung zu anderen Normen und den Folgen einer derartigen Feststellung in abgabenrechtlicher Hinsicht.