In den vergangenen Jahren hätten Krypto-Assets zunehmende Verbreitung gefunden. Ihre (software-)technischen Besonderheiten und die Grenzenlosigkeit ihrer Übertragung, verbunden mit weitgehender Anonymität, stellten den Unionsgesetzgeber vor Herausforderungen. Mit einer Neufassung der EU-GeldtransferVO sollten die Regeln zur Geldwäscheprävention auf Kryptowerte erstreckt werden.