Nach Verstreichen der Umsetzungsfrist der Europäischen Union liege nunmehr — mehr als ein halbes Jahr verspätet — (zumindest) ein Ministerialentwurf zur Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie (Hinweisgeber-RL) vor. Der österr Gesetzgeber orientiere sich in diesem sehr stark an den zwingend vorgeschriebenen Inhalten der Richtlinie und erweitere den Anwendungsbereich nur in einigen wenigen Fällen.