Die Eigentumsgarantie spiele in der Rsp des VfGH hinsichtlich genereller Steuernormen bislang eine stark untergeordnete Rolle. Keine Steuernorm sei bisher aufgrund einer behaupteten Verletzung des Grundrechts auf Eigentum aufgehoben worden. Die Eigentumsgarantie trete vielmehr in Bezug auf die Normkontrolle von generellen Steuergesetzen hinter den verfassungsrechtlich gewährleisteten Gleichheitssatz zurück. Aufgrund des zunehmenden Einsatzes von Steuernormen als Lenkungsmaßnahme stellt sich die Autorin aber die Frage, ob die Eigentumsgarantie dem Gestaltungsspielraum des Abgabengesetzgebers diesbezüglich zusätzliche Grenzen aufzeigt.