Das österr Steuerrecht halte seit jeher am Nominalwertprinzip fest. Demgemäß folgten die Steuergesetze dem Grundsatz "1 Euro = 1 Euro". In Zeiten einer höheren Inflationsrate gerate dieses Grundprinzip wieder verstärkt in den Fokus. Auf die Geldentwertung zurückzuführende Scheingewinne würden ohne Korrektur besteuert und die kalte Progression führe dazu, dass die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit getroffene leistungsfähigkeitsorientierte Belastungsentscheidung des Steuergesetzgebers immer weniger mit der aktuellen Belastungswirkung der Einkommensbesteuerung zu tun habe. Das österr Steuersystem vernachlässige das Problem der Inflation. Der Beitrag untersucht auf abstrakter Ebene die Inflationseffekte und -folgen im Steuerrecht, bevor dann konkret auf das österr Einkommensteuerrecht eingegangen wird.