Diese Info des BMF widmet sich Fragen der Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen im Kontext der COVID-19-Pandemie, die an das BMF herangetragen wurden. Sie wird regelmäßig gewartet, um allfällige neue Entwicklungen in die Info aufzunehmen (vgl 2. Wartung mit BMF 29. 1. 2021, 2021-0.065.761, ÖStZ 2021/247). Mit diesem Update wird insb die Nichtverlängerung der Sonderregelungen zur Tätigkeit von Grenzgängern im pandemiebedingten Home Office (Tatsachenfiktion hinsichtlich Tage) vor dem Hintergrund der nunmehr weitgehend auslaufenden Eindämmungsmaßnahmen bezüglich COVID-19 eingepflegt: Hinsichtlich der DBA-Deutschland und DBA-Italien, siehe zuletzt ÖStZ 2022/43, wird auf das Auslaufen der entsprechenden Konsultationsvereinbarungen mit 30. 6. 2022 hingewiesen. Die beiden Konsultationsvereinbarungen finden somit Anwendung auf den Zeitraum 11. 3. 2020 bis 30. 6. 2022, siehe dazu schon