Mit dem VwGH-Erkenntnis vom 23. 4. 2021, Ra 2020/13/0089, wurde die aktuelle Verwaltungspraxis bei der Doppelbesteuerungsabkommen(DBA)-Rückerstattung von Abzugsteuern im Fall von inländischen Arbeitskräftegestellungen als nicht zulässig erachtet.
Mit dem VwGH-Erkenntnis vom 23. 4. 2021, Ra 2020/13/0089, wurde die aktuelle Verwaltungspraxis bei der Doppelbesteuerungsabkommen(DBA)-Rückerstattung von Abzugsteuern im Fall von inländischen Arbeitskräftegestellungen als nicht zulässig erachtet.