Das BMF habe die RV zum AbgÄG 2022 veröffentlicht, welches zahlreiche verfahrensrechtliche Änderungen bringen solle, die von den Autoren überblicksartig dargestellt werden. Ua seien vorgesehen: die Schaffung einer Umsatzsteuerverzinsung, die Einführung des Neuerungsverbots im Rechtsmittelverfahren, eine Verfahrensförderungspflicht des Beschwerdeführers sowie die Schaffung der Möglichkeit einer Multilateralen Risikobewertung.