Neben den bereits in Teil 1 vorgestellten Vereinfachungen bei innergemeinschaftlichen Konsignationslagergeschäften brächten die vom ECOFIN beschlossenen Quick Fixes auch Vereinfachungen hinsichtlich ig Reihengeschäfte, bei denen künftig bei Transport durch einen Zwischenhändler die bewegte Lieferung je nach verwendeter UID-Nummer des Zwischenhändlers ermittelt werden könne und somit zur Schaffung von Rechtssicherheit beitragen würden.