Durch die Neueinfügung von § 240a BAO und die darin normierte Verordnungsermächtigung kam es mit Verordnung sowie Erlass des BMF zu einer Änderung der Modalitäten bei der Antragstellung auf Erstattung und Rückzahlung von Abzugsteuern sowie auf Ausstellung von Befreiungsbescheiden bei Arbeitskräfteüberlassung. Der Autor gibt einen Überblick über diese neuen Modalitäten und zeigt die sich daraus ergebenden Vor- und Nachteile auf.