EStG 1988: § 25 Abs 1 Z 3 lit b (§ 25 Abs 1 Z 2 lit a)
VwGH 28. 2. 2018, Ro 2016/15/0001
Selbst wenn eine von der Rechtsanwaltskammer ausbezahlte Zusatzpension eines Rechtsanwalts iSd § 25 Abs 1 Z 3 lit b zweiter Satz EStG (idF BudgetbegleitG 2007) auf Ansprüchen beruhen sollte, "deren Erfüllung von einer Pensionskasse an eine Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung einer Kammer der selbständig Erwerbstätigen übertragen wurde", ist dies für eine Steuerbefreiung iVm § 25 Abs 1 Z 2 lit a EStG nicht ausreichend. Dass die Pensionszahlungen auf prämienbegünstigten Beiträgen beruhten oder aufgrund einer Überweisung einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) geleistet wurden, wurde nicht behauptet.