Gewährt eine Privatstiftung ihrer Tochtergesellschaft ein verzinsliches Darlehen, führen die Darlehenszinsen periodengerecht zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben bei der Tochtergesellschaft. Bei der empfangenden Privatstiftung ließe sich dagegen eine Steuerpflicht der Darlehenszinsen aufgrund des Zuflussprinzips zeitlich verzögern. Durch diesen Unterschied in der steuerlichen Gewinnermittlung könnte ein Steuerstundungseffekt auf Ebene der Privatstiftung geschaffen werden, der in Konzernstrukturen eine attraktive Gestaltungsmöglichkeit bietet. Vor dem Hintergrund der geplanten KÖSt-Satzsenkung dürfte ein derartiger Stundungseffekt in naher Zukunft zudem an Praxisrelevanz für Privatstiftungen gewinnen.