Die für die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung notwendige medizinische Indikation einer Maßnahme erfordert zwar keinen wissenschaftlich gesicherten Wirkungsnachweis, wohl aber, dass auf einen Heilungserfolg in einer für die Bildung eines Erfahrungssatzes ausreichenden Zahl von Fällen verwiesen werden kann. Das BFG hat diese Voraussetzungen beim Einsatz eines - frei erwerbbaren - Geräts bei einer Achillessehnenerkrankung bejaht.