Die zivilrechtlichen Grundlagen der Schenkung auf den Todesfall als Mittelweg zwischen der sofortigen Übergabe unter Lebenden und einem widerruflichen Vermächtnis boten seit jeher Stoff für wissenschaftliche Auseinandersetzung und erfuhren durch das ErbRÄG 2015 tiefgreifende Änderungen. Die abgabenrechtlichen Folgen der Schenkung auf den Todesfall seien nicht in geraffter Form aufgearbeitet worden. Der Beitrag stellt diese Folgen in Ertrag-, Umsatz-, Grunderwerb- und Stiftungseingangssteuer dar.