Die Finanzverwaltung hat eine umfangreiche Wartung der EStR 2000 durchgeführt. Neben gesetzlichen Änderungen wurden höchstgerichtliche Erkenntnisse, verein-
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zelt auch Entscheidungen der Unterinstanzen aufgenommen. Vor allem zum Rechtsinstitut des Fruchtgenusses seien einige Klarstellungen ergangen, welche einer kritischen Würdigung bedürften.