vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Familienbonus Plus - Antworten auf häufige Fragen (Kufner/Ruhdorfer, RdW 2018/348, S. 448)

Artikelrundschau Juli 2018 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/686ÖStZ 2018, 553 Heft 18 v. 3.10.2018

Mit einem Ministerratsbeschluss vom 10. 1. 2018 sei in Umsetzung des Regierungsprogrammes der Familienbonus Plus als Punktation beschlossen worden. Mit dem JStG 2018 werde der Familienbonus Plus nun gesetzlich umgesetzt und gewähre ab 2019 eine substanzielle steuerliche Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern. Der Familienbonus Plus sei als Absetzbetrag ausgestaltet und werde in § 33 EStG 1988 als neuer Abs 3a eingefügt. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr stehe ein Absetzbetrag iHv 1.500 € jährlich zu, für volljährige Kinder für die Dauer des Familienbeihilfenbezuges jährlich rund 500 €.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!