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EU-weite Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle

Info aktuellInternationalesBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2018/577ÖStZ 2018, 456 Heft 15 und 16 v. 24.8.2018

Neue EU-Vorschriften bieten den Mitgliedstaaten künftig ein Frühwarnsystem, sodass sie rasch auf missbräuchliche Steuermodelle reagieren können. Die sog DAC6-Richtlinie ist eine Änderungsrichtlinie und ergänzt den bestehenden Rechtsrahmen für die Amtshilfe. Sie führt eine Meldepflicht für Intermediäre ein, die potenziell schädliche Steuerkonzepte erstellen oder verkaufen, in Kombination mit einem Informationsaustausch. Durch diese weiteren Transparenzanforderungen sollen alle Mitgliedstaaten Kenntnis von jedem Steuerplanungsmodell haben, das sich auf ihre Steuerbemessungsgrundlage auswirken kann, unabhängig davon, wo dieses Modell konzipiert und vermarktet wird. Aufgrund des Mehr an Informationen können sie besser beurteilen, ob diese Modelle Steuervermeidung und Steuerhinterziehung begünstigen.

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