Das 2. ErwSchG bringe einen Paradigmenwechsel von der Sachwalterschaft zum Erwachsenenschutz. Der Gesetzgeber habe das gesamte Rechtsgebiet neu geregelt. Viele Änderungen würden die Praxis im Wirtschaftsleben vor große Herausforderungen stellen. Der Autor bietet einen Überblick über die neue Rechtslage.