Mit dem Wartungserlass 2017 wurden die Umgründungssteuerrichtlinien an die seit der letzten Wartung erfolgten gesetzlichen Änderungen angepasst. Im Fokus sei dabei insb das neue Ratenzahlungskonzept gestanden, das mit dem AbgÄG 2015 das Nichtfestsetzungskonzept abgelöst habe.