Der VwGH habe in einem jüngst ergangenen Urteil festgestellt, dass Abbrucharbeiten im Zusammenhang mit der Generalsanierung eines Gebäudes als Beginn der Errichtung gem § 28 Abs 38 UStG anzusehen seien, und hob damit die vom BFG zu dieser Thematik ergangene Entscheidung, die sich im Wesentlichen auf die herrschende Verwaltungspraxis sowie bisher zur Thematik vorhandene Literatur stützte, vollinhaltlich auf. Im Beitrag wird die Entscheidung des VwGH zum "Beginn der Errichtung" analysiert und daraus weiterführende Erkenntnisse für die Praxis abgeleitet.