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Zuzugsbegünstigungen nur bei einer Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich (Beiser, SWK 26/2017, S. 1117)

Artikelrundschau September 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/843ÖStZ 2017, 611 Heft 22 v. 30.11.2017

Das BFG bestätige die Auffassung des BMF und von Seydl, wonach Zuzugsbegünstigungen nur zu gewähren seien, falls der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlagert werde. Diese Auffassung widerspreche dem Gesetzeswortlaut, dem Förderziel und dem Unionsrecht.

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